Nein zur organisierten Beihilfe zum Suizid

4. Juli 2015

“Menschen in der letzten Lebensphase brauchen menschliche Zuwendung und eine gute medizinische Versorgung. Die zentrale Frage ist daher, durch welche Rahmenbedingungen wir eine angemessene Fürsorge am Lebensende gestalten können. Darüber muss in einer breiten gesellschaftlichen Debatte gerungen werden”, betont Caritas-Präsident Neher.

Für Ärzte und Pflegende ist eine Regelung der Hilfe beim Sterben nicht erforderlich, da sich die bisherige Praxis bewährt habe, Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten. Die verantwortlichen Personen sind bestrebt, im Kontakt mit kranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen eine gute menschliche und medizinische Betreuung sicherzustellen. „Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verbietet. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es handle sich dabei um eine gewöhnliche Dienstleistung“, fordert Neher.

In der Bundestagsdebatte zur Frage der Beihilfe zum Suizid im vergangenen Herbst habe die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung über die Parteigrenzen hinweg eindrucksvoll das Ringen um eine gute Entscheidung deutlich gemacht. So sei auch heute zu erwarten, dass es eine intensive und inhaltliche dichte Debatte in dieser existenziellen wie gesellschaftlich relevanten Frage geben werde.

Quelle: Deutscher Caritasverband e. V.

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