Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung.
Quelle: Europäischer Gerichtshof
Anmerkung Sozialticker – na, da rappelt es aber nun in den Jobcenter und sie werden viele Überstunden ansetzen, um zu überprüfen, wen man nun alles los wird. Da kann man nur noch mit den Kopf schütteln und solche Urteile fällt ein Gericht, was im Namen noch “Menschenrechte” trägt.