Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitssuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen

4. Februar 2017

Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung.

Klick zum Beschluss

Quelle: Europäischer Gerichtshof

Anmerkung Sozialticker – na, da rappelt es aber nun in den Jobcenter und sie werden viele Überstunden ansetzen, um zu überprüfen, wen man nun alles los wird. Da kann man nur noch mit den Kopf schütteln und solche Urteile fällt ein Gericht, was im Namen noch “Menschenrechte” trägt.

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: