Missbrauch bei Abmahnungen

18. April 2019

Nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3363). Die Abgeordneten wollen damit Transparenz schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln identifizieren.

Die Grünen hatten den Bundestag im Juni dieses Jahres aufgefordert (19/2744), einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Rechtsklarheit bezüglich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einer damit möglicherweise verbundenen missbräuchlichen Abmahnwelle zu schaffen.

Die Abgeordneten fragen unter anderen, welche Maßnahmen seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) oder anderer Ministerien bislang ergriffen wurden, um sich ein Bild vom gegenwärtigen Umfang und von den Ursachen missbräuchlicher Abmahnungen zu machen, und was seitens der Ministerien bislang getan wurde, um dies zu verhindern. Ferner wollen die Fragesteller wissen, wie der Zeitplan für die laut einem Zeitungsbericht vom Justizministerium angekündigte umfassende Abmahnreform ist.

Update 08.08.2018

Wie die Bundesregierung den Missbrauch des Abmahnrechts besser verhindern will, wird in der Antwort (19/3644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen (19/3363) dargelegt. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es darin. Dennoch mehrten sich Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Verlässliche offizielle Daten lägen zwar nicht vor, aber die Bundesregierung erhalte zahlreiche Informationen aufgrund derer sich Handlungsbedarf ergebe. Die Bundesregierung begrüße die Aufforderung der Koalitionsfraktion CDU/CSU und SPD, bis zum 1. September einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Bereits der Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch.

Die Grünen hatten nach Zahlen und Fakten zur missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen gefragt, um damit Transparenz zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln zu identifizieren.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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