Mindestvergütung für Auszubildende

18. April 2019

Die Mindestvergütung für Auszubildende soll bundesweit und über Branchen hinweg einen sozialen Mindeststandard für die Auszubildenden im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes sichern.

Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6171) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5713). Die regionale und branchenspezifische Spreizung der Vergütung soll nach unten hin begrenzt werden, und gleichzeitig soll die Attraktivität dualer Berufsausbildungen gestärkt werden.

Die Liberalen hatten in ihrer Kleinen Anfrage betont, dass CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, bis zum 1. August 2019 eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern. Konkrete Ziele dieser Maßnahme und Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Vergütung seien jedoch nicht genannt worden.

Ergebnissen der Berufswahlforschung zufolge seien die Kriterien der Jugendlichen bei der Beurteilung der für sie in Frage kommenden Berufe und Ausbildungsplätze sehr vielfältig. Sie reichten von einer interessanten Tätigkeit über passende Arbeitsbedingungen bis zur sozialen Anerkennung, die der Beruf vermittle. Die sogenannten BA/BIBB-Bewerberbefragungen zeigten, dass sich die meisten Ausbildungsstellenbewerber auch ein möglichst hohes Einkommen, beziehungsweise während der Ausbildung auch schon eine überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütung wünschen. Allerdings gebe es Aspekte, die ihnen im Schnitt noch wichtiger seien. Dazu gehören gute Übernahme-, Arbeitsmarkt- und Aufstiegschancen, sichere Arbeitsplätze und ein gutes Betriebsklima. Auszubildende sollen vor Vergütungen geschützt werden, die flächendeckend und branchenübergreifend sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitisch nicht mehr als angemessen angesehen werden können. Die sachgerechte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Gegenstand von laufenden beziehungsweise anstehenden regierungsinternen Beratungen, betont die Bundesregierung.

Über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg hätten die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Gesamtdurchschnitt aller Berufe 2017 in Westdeutschland im ersten Ausbildungsjahr bei 799 Euro, im zweiten Jahr bei 875 Euro, im dritten Jahr bei 966 Euro, im vierten Jahr bei 998 Euro und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer bei 881 Euro pro Monat gelegen. In Ostdeutschland hätten die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2017 im ersten Ausbildungsjahr 748 Euro, im zweiten Jahr 822 Euro, im dritten Jahr 902 Euro, im vierten Jahr 971 Euro und im Durchschnitt über die Ausbildungsdauer 827 Euro betragen.

In Westdeutschland gebe es die niedrigste Ausbildungsvergütung im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer 2017 im Beruf Schornsteinfeger mit insgesamt 518 Euro. Die höchste Vergütung im Durchschnitt sei in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer und Zimmerer) mit insgesamt 1.110 Euro gezahlt worden. In Ostdeutschland sei die niedrigste tarifliche Ausbildungsvergütung im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer im Beruf Fleischer 383 Euro vereinbart worden. Am höchsten sei die Vergütung im Durchschnitt im Beruf Binnenschiffer mit insgesamt 1.072 Euro gewesen. Am schwersten seien Auszubildende als Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Klempner und Fleischer zu besetzen gewesen.

Neben einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestausbildungsvergütung will die Bundesregierung transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung im Berufsbildungsgesetz verankern, das Prüfungswesen flexibilisieren, die Teilzeitausbildung stärken und ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen aus dem Evaluationsbericht schnüren. Die Bundesregierung strebt dabei eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des Berufsbildungsgesetzes an: Sie soll junge Menschen für eine duale Berufsausbildung oder Fortbildung gewinnen und gleichermaßen Unternehmen im dualen Ausbildungsgeschehen halten oder neu dafür begeistern.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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