Mindeststrafe für Einbruch von sechs Monaten auf ein Jahr Haft erhöht

21. Dezember 2017

Sicherheit gegen Einbrecher: Mit Technik, aber nicht mit dem Strafrecht.

Berlin (DAA). Mit zwei Regelungen hat der Staat 2017 versucht, die Bürger gegen die hohe Zahl von Haus- und Wohnungseinbrüchen besser zu schützen: Die Mindeststrafe für Einbruch wurde von sechs Monaten auf ein Jahr Haft erhöht. Außerdem wurden die staatlichen Zuschüsse für den Einbau von Sicherheitstechnik in Haus und Wohnung angepasst. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de bezweifelt den Sinn der Strafverschärfung, begrüßt aber höhere Zuschüsse.

Während die verbesserte finanzielle Förderung auch bei Anwälten auf große Zustimmung stößt, lehnt anwaltauskunft.de die Strafverschärfung ab. „Keine Diebesbande gibt ihr Handwerk auf, nur weil ihnen statt sechs nun zwölf Monate Haft drohen“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Kritisch wird vor allem gesehen, dass jetzt selbst der Einstieg in eine Gartenlaube trotz geringer Schäden bereits zu einer längeren Haftstrafe führt. „Dies ist nicht verhältnismäßig“, fasst Walentowski die Kritik zusammen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Haus- und Wohnungsbesitzern wie auch Mietern Zuschüsse, wenn sie Sicherheitsanlagen einbauen lassen. Abhängig von der Höhe der Investition zahlt der Staat hier auf Antrag mehrere hundert Euro aus.

Weitere Informationen über die Sicherheit gegen Einbruch in Haus und Wohnung finden Sie in einem Film bei anwaltauskunft.de

Quelle: www.anwaltauskunft.de

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