Lug und Trug schlussendlich selbst entlarvt ?

4. Dezember 2017

Es klingt stehts wie ein Märchen, wenn die Arbeitslosenzahlen geschönt über die Mattscheibe flimmern. Dem Sozialticker hingegen flackern dann immer die Augen in der Frage, wo das “angebliche Jobwunder” verblieben ist und so kommt die Antwort nun direkt aus dem benachbarten Hause, wo die Quadratur des Kreises in Zahlen geschlossen wird.

01. Mehrausgaben für Arbeitslosengeld II

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere “insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen”. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

02. Mehrbedarf für Unterkunft und Heizung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die “Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung” in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere “insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen”. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

03. Mehrausgaben beim Elterngeld

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere “insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes”. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

04. Mehrausgaben bei Ost-Renten

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für “den Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet” in Höhe von bis zu 120 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere aus der höher als erwartet ausfallenden Rentenerhöhung in den neuen Ländern. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/57) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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