Rund 8.500 Euro musste ein Postdienstleister einem tschechischen Lkw Fahrer nachzahlen. Der Fahrer war für einen Subunternehmer der Deutschen Post in Deutschland unterwegs – erhielt aber keinen deutschen Mindestlohn. Unterstützt wurde der Fahrer vom DGB-Projekt “Faire Mobilität” und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der Fall sorgt in Tschechien für große Aufmerksamkeit – viele weitere Fahrer haben sich bei “Faire Mobilität” gemeldet.
Im Oktober 2017 berichtete das Projekt “Faire Mobilität” erstmals über den Fall des tschechischen Fahrers Jiří: Durch Zufall erfuhr Jiří irgendwann, dass ihm seit 2015 der deutsche Mindestlohn zusteht, auch wenn sein Arbeitgeber in Prag ansässig ist. Denn grundsätzlich schreibt das Mindestlohngesetz in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle fest, egal woher sie kommen. Damit gilt auch für Lkw-Fahrer mit einem ausländischen Arbeitgeber, dass sie für die in Deutschland geleistete Arbeit Anspruch auf mindestens 8,84 Euro pro Stunde haben. Das tschechische Transportunternehmen, für das der Fahrer arbeitete, verweigerte aber die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns.
Quelle un vollständiger Artikel: DGB