Leiharbeit und Werkverträge in Bundesministerien

18. April 2019

Berlin: (hib/STO) Um “Leiharbeit und Werkverträge in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden” geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11062). Darin erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung danach, wie hoch im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern beziehungsweise in den Bundesbehörden eingesetzten Leiharbeitskräfte waren. Auch möchten sie unter anderem wissen, wie hoch die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte nach aktueller Planung im Jahr 2017 liegen werden.

Wie hoch war im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzten Leiharbeitskräfte und wie stellen sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw.-behörden und Instituten)?

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker – na auf diese Antwort sind wir ja gespannt. 🙂

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