Wo lauern trotz Wegfall der Roaming Gebühren noch Fallen?

21. Juli 2017

Trotz neuer Roaming-Regeln: Wo lauern noch teure Fallen beim Surfen?

Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Aufschläge für die Mobiltelefonnutzung EU-weit weggefallen. „Es gilt grundsätzlich: ´Roam like at home`“, erklärt die Digital-Expertin der Verbraucherzentrale Brandenburg Michèle Scherer. „Anbieter dürfen nun keine über die Inlandspreise hinausgehenden Extrakosten beim Telefonieren, SMS senden oder Surfen bei Reisen in der EU erheben.“

Eine Ausnahme kann es bei der Datennutzung geben, wenn der Tarif sehr billig ist oder aber ein hohes Datenlimit beinhaltet. Auch bei längeren Auslandsaufenthalten kann es zu Einschränkungen kommen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbindungen über das terrestrische Mobilfunknetz. „Wer auf dem Kreuzfahrtschiff mit dem Mobiltelefon ins Internet geht und sich über Satellit einwählt, muss aufpassen. Denn hier gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht“, erklärt Scherer. Das heißt: „Surfen auf dem Schiff kann sehr teuer werden.“ Das Gleiche gilt für die mittlerweile immer häufiger angebotene Nutzung des Internets im Flugzeug.

Eine weitere Falle: Manche Verbraucher haben noch alte Verträge, in denen spezielle Roaming-Optionen vereinbart waren. „Verbraucher haben uns berichtet, dass Anbieter solche Verträge nicht automatisch auf die neue Regelung umgestellt haben. Wenn das erst nach dem Urlaub in Form einer saftigen Handyrechnung auffällt, ist es meist mit viel Ärger verbunden, sich mit dem Anbieter um die Forderung zu streiten. Daher raten wir allen EU-Urlaubern, ihre Handyverträge vor Abreise zu checken und bei Unsicherheit beim Anbieter oder der Verbraucherzentrale nachzufragen“, rät Scherer.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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