Lang Lkw – vorerst weiterhin nur mit 40 Tonnen

18. April 2019

Gewichtsbeschränkung bei Lang-Lkw

Berlin:(hib/HAU)- Nach Auskunft der Bundesregierung ist eine Erhöhung der zulässigen Tonnage bei sogenannten Lang-Lkw von 40 auf 60 Tonnen zum Schutze von Verkehrssicherheit und Infrastruktur nicht geplant. Das geht aus der Antwort (18/12028) auf eine Kleine Anfrage (18/11874) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Anfrage hatten die Abgeordneten die Sorge geäußert, “dass es möglicherweise nicht bei der Begrenzung auf 40 Tonnen bleibt, sondern wie in den Niederlanden und in Dänemark geschehen, später die zulässige Tonnage auf 60 Tonnen hinaufgesetzt werden könnte”.

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf unterschiedliche Vorgaben für Lokführer und Lkw-Fahrer ein. Die Grünen hatten in der Anfrage darauf hingewiesen, dass Lokführer die jeweilige Landessprache des Landes, in dem sie unterwegs sind, sprechen können müssten, während vergleichbare Vorgaben für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr nicht bestünden. Anders als im Straßenverkehr, so schreibt die Regierung, werde der Eisenbahnverkehr betrieblich durch stationäres Personal geregelt. Dies erfordere, insbesondere im Störungsfall, die eindeutige Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter, welche grundsätzlich in der jeweiligen Landessprache erfolge.

Bezugnehmend auf die von den Grünen angeführte Vorgabe, wonach Lokführer ausschließlich Strecken befahren dürfen, die ihnen bereits bekannt sind, während vergleichbare Vorgaben für den Lkw-Verkehr nicht bestünden, schreibt die Bundesregierung: “Die sogenannte Streckenkenntnis der Triebfahrzeugführer dient dazu, eine flüssige Betriebsführung zu gewährleisten.” Dies erleichtere es dem Triebfahrzeugführer, bei der Beherrschung der trägen Zugmassen die Regelung der Zug- und Bremskraft optimal auf die vorhandene Topografie und eisenbahntechnische Besonderheiten auszurichten. Ein Triebfahrzeugführer dürfe aber auch ohne Streckenkenntnis fahren, “zu seinem eigenen Schutz aber nur mit geringerer Geschwindigkeit”, heißt es in der Antwort.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker – der hofft, dass der technische und ökologische Fortschritt nicht am “Drahtesel der Grünen” scheitern wird. Wichtiger scheint es der Fraktion wohl zu sein, in welcher Landessprache sie mit dem König der Landstraße am grünen Wegesrand in tonnagierte Diskussion kommen kann, als die Tatsache ins Faktum umzudeuten, dass durch die Auslastung in der Tonnage – auch ihre Blümchen, Qualmerchen und evtl. Ersatzteile für ihre Drahtesel – schneller dem regionalen Konsum bereitstehen würden. So aber, wird halt eben öfters die Umwelt verpestet, da öfters gefahren werden muss.

Kleiner Gedanke dazu sei aber noch erlaubt … wie mögen manche wohl ihre Häuser gebaut bzw. ihren Einkauf erledigt haben – oder fahren sie sogar fremdsprachenunkundig einzeln in den Urlaub? Hat man echt jeden Stein extra aus dem Baumarkt geholt, jedes Ei einzeln und mit 4 Personen in einem Auto – die vielleicht außer Politikdeutsch nichts anderes vorweisen können – hört dann der Spaß schlussendlich auf? Also bei Hartz IV war man als “Mittelpufferkupplung” kreativer gewesen, als nun in den Themen.

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