Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle versichert

19. April 2018

Ein Landwirt ist beim Aufstellen einer Wühlmausfalle (hier: Wühlmaus-Selbstschussgerät) gesetzlich unfallversichert. Löst sich bei dieser Tätigkeit ein Schuss aus der Falle und erleidet der Landwirt dadurch ein Knalltrauma, kann er grds. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

Kosten einer sog. hyperbaren Sauerstofftherapie (Einatmen von reinem Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck) – wie vom Landwirt beantragt – muss der Unfallversicherungsträger allerdings nicht erstatten, da die Wirksamkeit der Sauerstofftherapie nicht hinreichend nachgewiesen ist. Das hat das Sozialgericht Münster entschieden und im Ergebnis die Klage eines Warendorfer Landwirts auf Erstattung der Therapiekosten i.H.v. rund 2.600 € abgewiesen (Gerichtsbescheid vom 05.04.2018, Aktenzeichen: S 3 U 11/16).

Die Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Anmerkung Sozialticker … duschen – oder nur nach dem Wetter schauen darf er hingegen nicht … oder aufs Klo gehen, dann wiederum ist er nicht mehr versichert. 🙂

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