LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. mahnt Korrekturen des Gesetzentwurfs an

25. Januar 2018

Schuldnerberatung braucht qualifiziert ausgebildete Berater*innen – ohne Ausnahme. Am Mittwoch, 31.01.2018, wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit einem Gesetzentwurf des Senats befassen, in dem die Voraussetzungen der Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen geändert werden sollen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) begrüßt die Initiative des Senats, das Anerkennungsgesetz (Hamburgisches Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung – HmbAGInsO) nach über 10 Jahren zu aktualisieren, mahnt aber Korrekturen an.

Zukünftig soll es genügen, dass nur eine Person in der Beratungsstelle über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügt. Bislang ist es so, dass alle Fachkräfte eine geeignete Ausbildung haben sollen. Dazu Matthias Butenob vom Vorstand der LAG: „Die Beschränkung der Ausbildungsqualifikation auf nur noch eine Person würde einen Rückschritt bedeutet und das Ziel des Gesetzentwurfs, gegen unseriöse Anbieter, die die Situation überschuldeter Verbraucher gezielt ausnutzen, vorgehen zu können und ein qualitativ hochwertiges Angebot an Schuldner- und Insolvenzberatung zu gewährleisten konterkarieren. Hier braucht es unbedingt einer Korrektur”.

Die LAG vermisst des Weiteren Regelungen zur Rechtsnatur der Beratungsstellen. „Es ist etwa möglich, die Anerkennung nur Stellen zu geben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Hier sollte Hamburg dem Beispiel Niedersachsens oder Berlins folgen“, so Matthias Butenob.

Die LAG fordert zudem, dass auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zukünftig eine gesonderte Qualifikation nachweisen müssen, um als nach InsO geeignete Person anerkannt zu sein. „Es kann nicht sein, dass alle über 10.000 in Hamburg zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als automatisch für die Schuldnerberatung qualifiziert angesehen werden. Warum wird nicht auch von dieser Berufsgruppe ausreichend praktische Erfahrung in der Schuldnerberatung verlangt?“, fragt Matthias Butenob. Zu den Pflichtfächern der juristischen Staatsprüfungen gehört nicht die Insolvenzordnung.

Quelle: Presse Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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