Länder fordern Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

10. Juli 2015

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beraten. In ihrer Stellungnahme machen sie deutlich, dass der Entwurf begrüßenswert aber nicht ausreichend ist, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten – wie zum Beispiel dem Adoptionsrecht – ausspart. Die Länder halten die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für geboten, um alle rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Sie verweisen daher auf ihre am 12. Juni 2015 gefasste Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren (BR- Drucksache 274/15 (Beschluss)).

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Rechtsanpassungen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, in einigen Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts Anpassungen vorzunehmen, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen. Er enthält deshalb gleichstellende Regelungen in über 30 Rechtsvorschriften.

Hintergrund ist nach Darstellung der Bundesregierung, dass in diesen Vorschriften derzeit Ehe und Lebenspartnerschaft noch unterschiedlich behandelt werden, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf führt nicht zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 10.07.2015

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: