Lachhaftes Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

12. September 2018

Wie lachhaft, dass möchten wir als Kommentar darstellen, doch zuerst die Meldung:

“Einen entscheidenden Beitrag zu einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung leistet die FKS mit umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren. Der seit dem Jahr 2015 verfolgte risikoorientierte Prüfungsansatz in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ hat sich ausgezahlt. Quelle: Bundesfinanzministerium

Dort belobhuldigt man sich nun gegenseitig der perfekten Kontrolle über den Pöbel und steten Abnahme – sprich der tollen Wirkung von Hartz IV. Zeitgleich wird dann noch eine Uni eingebaut, damit es auch seriös wirkt und schon ist die mediale Verblendung perfekt. Dumm nur, dass man gleich die Zahlen mitliefert, aus denen zu erkennen ist, dass jährlich die Ermittlungsverfahren der FKS wegen Straftaten zugenommen haben. Von den Schadenssummen wollen wir mal nicht reden.

Auch ein Blick in die Profiseite kann dieses untermalen – KLICK

Fazit Sozialticker – es ist lachhaft zu behaupten bzw. zu glauben, dass dieses menschenverachtende Hartz IV Gesetz jemals dazu gedacht war, Schwarzarbeit zu bekämpfen – jedoch kann mit der Kontrollintensität man sich schöne Zahlen liefern lassen. Und mal unter uns – seit wann können Gesetze Straftaten verhindern?

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