Berlin:(hib/PK) – Nach der Verschärfung des Vereinsgesetzes vom 16. März 2017 sind 14 Rockerclubs vom Kuttenverbot betroffen. Das geht aus der Antwort (18/12003) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11860) der Fraktion Die Linke hervor.
Der Neuregelung zufolge dürfen Mitglieder von Rockerclubs die Symbole ihrer Kutten mit den Abzeichen ihres Clubs bundesweit nicht mehr tragen, wenn eine einzelne Ortsgruppe (Charter/Chapter) des Clubs verboten wurde. Die Verbote wurden verfügt unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffenrecht und wegen Körperverletzung.
Quelle: Deutscher Bundestag