Ich möchte meine Kritik mit einem banalen Beispiel beginnen und dieses am Anfang zunächst einfach mal so stehen lassen:
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 2013 (EVS 2013) weist für die Eckregelleistung (Alleinstehende und Alleinerziehende, unterstes 15%-Perzentil der Einkommen) Gesamtausgaben von € 903,55 aus [1]. Hiervon sind abzuziehen € 333,52 (Untergruppen 041, 042, 044) für die Kosten der Unterkunft (KdU), € 39,47 für Heizkosten (HK) und Warmwasser (Sonderauswertung Untergruppe 045 ohne Haushaltsstrom), welche über § 22 SGB II gesondert erbracht werden. Das macht € 530,56. Diese Zahl ist für 2017 mit dem Faktor 1,0346 [2] zu erhöhen, was für 2017 eine Regelleistung von € 548,92, gerundet € 549,- ergäbe statt € 409,-.
Für das unterste 20%-Einkommensperzentil würden die Daten lauten: Gesamtausgaben von € 931,22 abzgl. € 340,76 (KdU) abzgl. € 39,60 (HK u. Warmwasser ohne Haushaltsstrom) = € 550,86. Für 2017 hochgerechnet ergäbe das € 569,92, gerundet 570,- statt € 409,-.
Das wäre das reine Statistikmodell.
( … )
Vollständiger Artikel und Quelle: Herbert Masslau