Krankengeld trotz Auslandsreise?

27. September 2017

Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten. Die Krankenkasse muss vorab zustimmen – sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.

Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können grundsätzlich verreisen. “Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich der Versicherte in Deutschland aufhält”, sagt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. “Möchte der Versicherte ins Ausland reisen, muss er aber auch dann nicht auf das Geld verzichten, solange die Krankenversicherung dem Auslandsaufenthalt vorher zustimmt.”

“Für die Genehmigung der Krankenkasse sollte man einige Punkte beachten”, erklärt Beraterin Cornelius. Die Arbeitsunfähigkeit muss zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein. Außerdem sollten Patienten keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein. Cornelius: “Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist übrigens keine Genehmigung nötig.”

Unser Rat: Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Ortswechsel spricht und stellen Sie so früh wie möglich einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse. Sobald er genehmigt wurde, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informieren. Reisen während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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