Kostenfallen bei der Kartenzahlung

13. Juli 2018

Ist auf dem Konto nicht ausreichend Geld hinterlegt, kann die Bezahlung mit der Girocard teuer werden. Insbesondere Geflüchtete sind aufgrund fehlender Kenntnisse beim bargeldlosen Bezahlen gefährdet.

Dank der Girocard – der früheren EC-Karte – können Verbraucher fast überall bequem und bargeldlos bezahlen: im Supermarkt, in der Drogerie oder am Fahrkartenautomaten. Voraussetzung: Es ist ausreichend Geld auf dem Konto. Dafür muss jeder Kontoinhaber selbstständig Sorge tragen. Wenn nicht, kann es für Verbraucher schnell teuer werden.
Das Problem: Es gibt zwei Varianten der Kartenzahlung. „Nur wenn der Verbraucher bei der Bezahlung mit der Girocard die PIN eingibt, wird normalerweise überprüft, ob das Konto ausreichend gedeckt ist“, erklärt Laura Ströbel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Bezahlvorgang wird abgebrochen, wenn nicht genug Geld auf dem Konto ist, um den Einkauf zu bezahlen. Schließt der Verbraucher den Bezahlvorgang hingegen mit einer Unterschrift ab, hat zuvor keine Überprüfung stattgefunden. Die Bezahlung wird zu einem späteren Zeitpunkt per Lastschrift vollzogen. Ist dann auf dem Konto nicht ausreichend Geld hinterlegt, um die Rechnung zu begleichen, kann der Händler ein Inkasso-Büro einschalten, um den offenen Betrag einzufordern.

„Die Beratungspraxis zeigt, dass insbesondere Geflüchtete aufgrund fehlender Kenntnis über die Bezahlvorgänge in Deutschland gefährdet sind“, weiß Ströbel als Koordinatorin des Projektes „Verbraucherschutz für Geflüchtete“. „Deshalb stellen wir Geflüchteten und Multiplikatoren neben Informationen auch Checklisten rund um das Thema Kontoführung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung“, ergänzt die Verbraucherschützerin.

Betroffene, die ein Inkassoschreiben erhalten haben, können es online mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/inkasso-check prüfen lassen. Sie erhalten einen individuellen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem sie – je nach Ergebnis der Prüfung – beispielsweise die Forderung oder die Höhe der angesetzten Kosten bestreiten können.

Mehr Informationen zum Einkaufen mit der Girocard finden Interessierte auf Arabisch, Deutsch und Polnisch unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/27132

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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