Ob für einen Umzug oder für den Transport größerer Gegenstände – manchmal wird ein größeres Fahrzeug benötigt, das zu diesem Zweck angemietet wird. In der Regel besteht in einem solchen Fall eine Vollkaskoversicherung für das angemietete Fahrzeug. Was aber passiert, wenn der Fahrer des angemieteten Fahrzeugs in einen Unfall verwickelt wird? Kommt die Versicherung in jedem Fall für alle entstandenen Schäden auf?
Einen solchen Fall wird die 2. Zivilkammer am Montag, dem 07.05.2018 um 9 Uhr in Saal 74 verhandeln, Az. 2 O 1300/17.
Im April 2016 vermietete die Klägerin einen Mercedes Bus an eine Mieterin. Der Beklagte war als Fahrer des Fahrzeugs eingetragen und führte dies auch. Auf einer Autobahnausfahrt an der Anschlussstelle Neuenkirchen-Vlyn kam es zu einem Unfall zwischen dem angemieteten Fahrzeug und einem weiteren Fahrzeug. Der Beklagte hatte im Unfallzeitpunkt mit dem vorderen linken Reifen eine (von zwei) durchgezogenen Linien überfahren. Es entstand ein Totalschaden an dem klägerischen Fahrzeug.
Die Klägerin meint, der Beklagte habe den Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht, weil er auf der Autobahnausfahrt gewendet habe. Der Beklagte habe daher aufgrund dieses groben Verkehrsverstoßes 60 % des erlittenen Schadens zu ersetzen. Dies ergebe sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Klägerin. Der Schaden in Höhe von 60 % betrage 7.111,99 €.
Der Beklagte weist die geltend gemachten Ansprüche zurück. Er habe nur beabsichtigt zu wenden. Bevor er jedoch von seiner Absicht habe Abstand nehmen können, sei es bereits zum Unfall mit dem nachfolgenden Verkehr gekommen.
Die zuständige Richterin hat für den Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen des Beklagten angeordnet. Mit einem Urteil ist am Montag noch nicht zu rechnen.
Quelle: Landgericht Osnabrück