Keine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung

11. Juli 2017

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts berichtete über seine Sitzung vom 11. Juli 2017. Der Senat hat auf die Revision der beklagten Krankenkasse (KK) die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Kostenübernahme für eine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung unter Einsatz von Ultraschall sowie mechanisch unter Zuhilfenahme von Bürstchen und ähnlichem sowie Einbringen von Chlorhexidin-Gel.

Rechtmäßig hat weder der Gemeinsame Bundesauschuss eine Versorgung mit Zahnreinigung als neue Behandlungsmethode empfohlen noch der Bewertungsausschuss hierfür Leistungspositionen vorgesehen. Die Zahnreinigung betrifft im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweisen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die grundsätzlich auch ein Versicherter selbst leisten kann und daher der Eigenverantwortung des Versicherten zugeordnet sind. Die Pflegeversicherung deckt ggf den Bedarf Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen.

Quelle: Bundessozialgericht – B 1 KR 30/16 R –

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