Berlin: (hib/STU) Das Bundeskanzleramt verneint eine Kenntnis der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung vor dem Auffliegen des VW-Skandals im September 2015. Das sagte der Referatsleiter Verkehr im Kanzleramt, Dirk Pung-Jakobsen, am Donnerstag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Die theoretische Möglichkeit sei aber bekannt gewesen, weil sie schon 2007 in der EU-Verordnung 715/2007, wo es um Typgenehmigungen von Kraftfahrzeugen geht, verboten worden seien. Allerdings seien dort Ausnahmen erlaubt. Diese seien “nicht sehr präzise” und gäben Spielraum für Interpretationen. ( … )
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … jaaaa genau – nix wussten sie … 🙂