Kampf gegen Geldwäsche

17. April 2019

Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Damit werden die Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert und gestärkt.

Dazu der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:

„Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb bringen wir jetzt die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg. Durch die neuen Regelungen stellen wir uns noch besser auf. Wir schaffen ein Transparenzregister, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeldregeln. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird gestärkt, sie erhält deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgabenprofil.“

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Anmerkung Sozialticker – dies Gesetz ist doch sicherlich nur für die “Pöbel” erschaffen worden – oder? Auf Regierungsebene will man doch davon nichts wissen, oder wie kommt der Terror in die Länder? Wie ist das mit dem Waffenhandel … ist da Deutschland nicht sogar Platz 3 in der Welt? Und wer finanziert diese Waffen? Steuerzahler? Und wieso scheint in Malta stets die Sonne?

Anmerkung Transparency International Deutschland zum Kampf gegen Geldwäsche: Entwurf für Transparenzregister ist ungenügend

Berlin, Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert den Entwurf für ein Transparenzregister, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. „Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, welche wirtschaftlichen Eigentümer hinter Unternehmen stehen. Das Kabinett will die Einsicht in solche Daten aber stark begrenzen“, so die Vorsitzende Edda Müller.

Unternehmen und Stiftungen müssen künftig ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein bundesweites Transparenzregister melden. Das Vorhaben geht auf die Vierte Antigeldwäscherichtlinie der EU zurück und soll beim Kampf gegen Steuerhinterziehung helfen, weil auch Hintermänner und ˗frauen von Briefkastenfirmen gemeldet werden müssen. Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen Journalisten und Nichtregierungsorganisationen jedoch nur in Einzelfällen Einblick in das Register erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

„Die journalistischen Recherchen um die Panama Papers haben gezeigt, wie wichtig eine öffentliche Kontrolle im Bereich der Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist. Die vorgesehene Beschränkung der Einsicht erschwert eine effektive Kontrolle von Korruption erheblich“, warnt Caspar von Hauenschild, Finanzmarktexperte im Vorstand von Transparency Deutschland.

Der letzte bekannte Referentenentwurf des Finanzministeriums zum Transparenzregister aus dem Dezember 2016 sah noch ein öffentlich zugängliches Register vor. Davon ist die Regierungskoalition inzwischen jedoch abgerückt, damit personenbezogene Daten von wirtschaftlichen Eigentümern nicht öffentlich werden.

Edda Müller: „Wie die Erfahrungen mit dem öffentlich zugänglichen Transparenzregister in Großbritannien zeigen, sind Bedenken hinsichtlich der personenbezogenen Daten unbegründet. Vielmehr hilft eine Öffnung der Daten unter Einbeziehung von Medien und Zivilgesellschaft, falsche Angaben in Daten zu finden und zu korrigieren.“

Der Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wird in den kommenden Monaten im Bundestag behandelt werden.

Quelle: Presse Transparency Deutschland

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