Die Jugendhilfe muss auch helfen können

2. Oktober 2018

Die Beschäftigten der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) /Regionalen Sozialen Dienste (RSD) und der freien/privaten Träger der Jugendhilfe haben heute in einer bundesweiten Aktion in Berlin für eine bessere Ausstattung und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen protestiert.

Kinder, Jugendliche und deren Familien haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung vom Jugendamt. Dies gilt insbesondere in schwierigen Lebenslagen, in Krisen, wenn es scheinbar nicht mehr weitergeht. Gerade in Gefährdungslagen ist die intensive Zusammenarbeit mit den Familien unverzichtbar. Wer in Krisen keinen Kontakt zu Familien herstellen kann, scheitert als Kinderschützer*in. Kontakt herzustellen, erfordert jedoch Zeit, um mit den Familien und deren Netzwerken arbeiten zu können. Mehrere Gespräche mit allen Beteiligten auch zu Hause und auch mit den Kindern müssen selbstverständlich sein.

Um gut arbeiten zu können, bedarf es besserer Arbeitsbedingungen und einer ausreichenden Personalausstattung, um der ansteigenden, viel zu hohen Fallbelastung entgegenzuwirken – und es bedarf einer Jugendhilfe, die hilft.

Am 14. Mai wurden die Ergebnisse der bundesweiten Studie „Zur Situation des ASD im Jugendamt: Soziale Arbeit in strukturellen Zwängen“ von Prof. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem Jugendamt Mitte und der Deutschen Kinderhilfe vorgestellt. Die Bottom-Up-Studie ist die erste Studie in Deutschland, die den Status quo in deutschen Jugendämtern zeigt und mit Vermutungen und Unterstellungen aufräumt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass strukturelle Rahmenbedingungen im System der Kinder- und Jugendhilfe eine professionelle sozialpädagogische Arbeit behindern.

Bei mehreren Kongressen erarbeiteten die Beschäftigten der Sozialen Dienste folgende Forderungen:

• Personalsituation und Ausstattung verbessern!
• Zeit und Raum, um Kinder umfassend am Hilfeprozess zu beteiligen
• Supervision (Fall-, Team- und Einzelsupervision) muss gewährleistet sein!
• Eine rechtliche Absicherung durch den Arbeitgeber für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei Strafanzeigen muss gewährleistet sein!
• Die Bezahlung muss sich verbessern!
• Eine Fallobergrenze muss kommen!
• Eine Ombudsstelle für die Fachkräfte muss eingerichtet werden!

Quelle: GEW, DBSH, Deutsche-Kinderhilfe und ver.di

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