Der Gedanke, bei diesem Jahreswechsel das Wort “Wechsel” zu betonen, und zwar in seinem kaufmännischen Gebrauch, als ein fix terminiertes, umlauffähiges Zahlungsversprechen mit härtesten Konsequenzen bei Nichteinlösung, ist verlockend. Zum Beispiel auch wegen der immer noch ausstehenden Regierungsbildung, die ohne jede Konsequenz bis zum St. Nimmerleinstag verschoben werden könnte, obwohl die im Grundgesetz verankerten Regeln doch irgendwie einen Anspruch darauf begründen, dass die ins Parlament gewählten Volksvertreter einen Bundeskanzler wählen, der dann seine Regierungsmannschaft zusammenstellt, so dass alle miteinander vom Bundespräsidenten ernannt werden können.
Wo aber ein regulärer Ablauf im Gesetz steht, jedoch keine Regelung getroffen ist, für den Fall, dass der reguläre Ablauf gar nicht erst in Gang gesetzt wird, hat der Souverän das Nachsehen. Es ist ja nicht so, dass im Grundgesetz geschrieben stünde, dass nach erfolgter Wahl zum Deutschen Bundestag irgendwelche Parteien sich zu Sondierungsgesprächen zu verabreden hätten.
Es steht da auch nicht geschrieben, dass ein Koalitionsvertrag ausgehandelt werden müsste. Es steht noch nicht einmal im Grundgesetz, dass Deutschland eine “stabile” (was auch immer das bedeuten mag) Regierung braucht und dass, solange die Vorsitzenden “irgendwelcher Parteien” meinen, eine stabile Regierung sei noch nicht in Sicht, einfach geschäftsführend weiter zu regieren sei.
Es steht ganz anders im Grundgesetz!
Wie … das erläutert Egon W. Kreutzer in seinen Gedanken zum Jahreswechsel 2017 / 2018.