Internetgeschwindigkeit besser überprüfbar

1. September 2017

Seit Juni haben Verbraucher es leichter, eine zu geringe Internetgeschwindigkeit gegenüber ihrem Anbieter nachzuweisen. Doch es fehlen unmittelbare und einfache Sanktionsmöglichkeiten. Was kann man tun, wenn das Internet zu langsam ist? Mit dieser Frage wenden sich viele Verbraucher – insbesondere aus ländlichen Gebieten – an die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Neue rechtliche Regelung sorgt für mehr Transparenz

Seit Juni müssen Telekommunikationsanbieter vor Abschluss des Vertrags auch über die Datenübertragungsrate informieren. Dabei müssen sie minimale, maximale und normalerweise verfügbare Download- und Uploadgeschwindigkeiten für den Tarif angeben. Zudem müssen die Anbieter für eine Überprüfungsmöglichkeit sorgen. „Durch die neue Regelung können Verbraucher selbst testen, ob der gewählte Tarif hält, was er verspricht. Das sorgt für mehr Transparenz“, sagt Michèle Scherer, Expertin für die Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wie das genau funktioniert, erfahren Verbraucher unter: www.vzb.de/telefon-und-internet-geschwindigkeit-pruefen.

Die Bundesnetzagentur hat im Juli konkretisiert, wann die Internetgeschwindigkeit tatsächlich zu langsam ist und stellt die Bedingungen hier vor.

Nachbesserungsbedarf bei konkreten Folgen

Liefert der Anbieter dauerhaft wesentlich zu langsames Internet, sollte man dies entsprechend der Anleitung der Bundesnetzagentur dokumentieren sowie den Anbieter kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. „Verbraucher sollten das Unternehmen zudem mit der Dokumentation schriftlich auffordern, die vertraglich vereinbarte Leistung einzuhalten, und eine Frist für die Beseitigung der Störung setzen. Kommt der Anbieter der Forderung nicht nach, kann nach den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Beispiel der Vertrag gekündigt werden“, so Scherer.

Lässt sich der Anbieter darauf nicht ein, müssen Verbraucher vor Gericht ziehen. Dies birgt allerdings derzeit das Risiko, dass das Urteil nicht nach den Wünschen des Verbrauchers ausfällt. „Wir fordern eine Nachbesserung des Gesetzes. Die Rechte der Verbraucher, beispielsweise die Zahlung zu mindern oder den Vertrag zu kündigen, müssen sich unmittelbar aus den entsprechenden Regelungen ergeben. Zudem müssen Verbraucher Ihre Rechte leichter durchsetzen können“, meint Scherer.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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