Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit. Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/660).
Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.
Quelle: Deutscher Bundestag – Berlin(hib/HLE)
Anmerkung Sozialticker … daran kann man erkennen, dass dies nichts mit Hartz IV zu tun hat und dieses Gesetz nur als Alibi zur Versklavung eingeführt wurde. Gegen die Schwarzarbeit wollte man nie etwas unternehmen. Einzig die willenlose Zuführung neuer “Kandidaten” in den Arbeitsmarkt unterhalb einer grundgesetzlichen Würdigung ist das Ziel gewesen.
Die wirklichen “Sozialschmarozer” sind wo anders zu finden, aber da will man gesetzlich sich nicht die Finger verbrennen. Wie wäre es mit einer Hartz V Formulierung – wer jemanden anstellt, ohne diesem Angestellten eine würdige Entlohnung zu zahlen, dessen Betrieb ist sofort still zulegen. Aber eh das passieren wird, friert zuvor die Hölle zu, oder man hat die “Börse vor Acht” abgeschafft. Das “Hurra” steht für das Staatssäckel, welches sich satt und prall füllt, statt die Geldbußen denen zukommen zu lassen, welche unter der Knute für ein “Appel / Ei” schindern mussten, ohne aufzumucken.