Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

3. November 2017

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 03.11.2017

Anmerkung Sozialticker … zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel – und insgesamt eine Klatsche für betroffene Gesichter.

Wenn man bedenkt, dass sämtliche Kosten in Summe weit über 60 Euro – statt lächerliche 6 Euro – gestiegen sind, sind die “Hungerspiele dieser Regierung” reif für spätere Filmvorlagen. Während man heute täglich im TV die Gräueltaten zum 2. Weltkrieg miterleben muss, etabliert sich das neu umgeschriebene und eingesetzte HARTZ IV Gesetz größter Beliebtheit innerhalb der Einheitsparteien.

3 Euro mehr – Respekt = 2 Stückchen Bienenstich beim hiesigen Bäcker. Wohl bekommś …

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