Berlin:(hib/STO) Die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten steigt mit Wirkung vom 1.Juli dieses Jahres von derzeit 9.082 Euro um 2,7 Prozent oder 245,21 Euro auf dann 9.327,21 Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/8110) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Danach erhöhen sich zur Jahresmitte zudem die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a beziehungsweise 35b des Abgeordnetengesetzes um ebenfalls 2,7 Prozent auf dann 7.974,66 Euro beziehungsweise 8.923,60 Euro.
Grundlage der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist laut Abgeordnetengesetz die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindexes. In einem Schreiben des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes an den Bundestagspräsidenten vom 23. März dieses Jahres wird die Erhöhung des Nominallohnindexes der Unterrichtung zufolge mit 2,7 Prozent beziffert, woraus sich die genannten Veränderungen ergeben.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker – für welchen Schaden müssen diese Damen und Herren denn entschädigt werden? Eher müssen deren “Opfer” im steten Hartz IV System auf eine Entschädigung hoffen bzw. diese erwarten. Wenn man dann noch einen unschuldig Verurteilten zu Maße führt, der schnippische 25 Euro/ Tag erhält, dann sieht man erst die Dimension der falsch verteilten Sozialpolitik. Und wenn diese Damen und Herren zu ihrem Unrecht mal gewählt worden sind, dann sollte denen auch nicht mehr zustehen, oder aber die Wahl nicht antreten – macht maximal 775 Euro / Monat – Fertig – oder sich im Spargelstechen einen Namen verdienen !!!