Marktcheck: Portionsangaben für Lebensmittel oft unsinnig. Hersteller wählen oft unsinnige Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen. Das zeigt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer haben bundesweit über 200 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Teilweise rechnen die Hersteller durch die Angabe von Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“.
Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden, fordern die Verbraucherzentralen. Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg diese Praxis.
Unsinnige Portionsangaben haben die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen gefunden – auf einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt eine Portionsgröße von 260 Millilitern und auf einer 250-Gramm-Dose mit Kidneybohnen eine Portion von 200 Gramm. In beiden Fällen bleiben – wenig verbraucherfreundliche – Reste übrig, falls man sich an die absurden Portionsangaben hält.
Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen 5 und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, so Reinke. „Dieses Wirrwarr muss ein Ende haben.“
Die Ergebnisse des Marktchecks verdeutlichen, dass die vor kurzem von der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Denn willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.
Bereits eine frühere Untersuchung der Verbraucherzentralen hat gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung im vergangenen Jahr füllten Verbraucher im Durchschnitt mit 81 beziehungsweise 63 Gramm mehr als das Doppelte für Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/lebensmittel-gesund-gerechnet
„Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist keine Einkaufshilfe für Verbraucher“, so die Verbraucherschützerin. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen – zum Beispiel einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe – anzugeben. Bei nicht eindeutig portionierbaren Lebensmitteln wie Chips oder Müsli sollten Hersteller auf Portionsangaben verzichten. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.
Der vollständige Untersuchungsbericht zu Portionsgrößen bei Lebensmitteln ist hier verfügbar.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.