Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden nicht an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gezahlt.
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4423) auf eine Kleine Anfrage (19/4115) der AfD-Fraktion.
Quelle: Deutscher Bundestag – HIB
Anmerkung Sozialticker – … so hält man sich die „sanktionsbedrohten Sklaven“ per Hausarrest im Land und stets auf Abruf. Wahrscheinlich möchte der „Sachbearbeiter“ auf dem Laufenden gehalten werden, wie sich der schleichende Tod auf Raten in unterschiedlicher Weise einstellt, oder welche Methode zum vorzeitigen Ableben gewählt wurde. Und ja – das Bundesverfassungsgericht schläft unterdessen weiterhin den Hartzer Traum der Untätigkeit.