Hartz-IV-Sanktionen dürfen nicht existenzgefährdend sein

13. Oktober 2015

Die Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher müssen reformiert werden. „Ein Zuhause zu haben und im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ist für alle Menschen existenziell. Dies darf nicht durch die Sanktionspraxis gefährdet werden“, so Caritas-Präsident Neher. Er fordert außerdem eine Abschaffung von Sanktionen, die nur Jugendliche betreffen.

“Sanktionen sind für die betroffenen Menschen und ihre Familien ein massiver Einschnitt in ihr Leben und führen dazu, dass sie unter dem Existenzminimum leben müssen”, macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der parlamentarischen Beratung der Oppositionsanträge zum Hartz-IV-Sanktionsrecht deutlich. Die Höhe der Sanktionen müsste daher auf maximal 30 Prozent des Regelbedarfs beschränkt werden, wobei bei einer Sanktionshöhe von über 20 Prozent Sachleistungen erbracht werden müssen.

Wohnungslosigkeit vermeiden

Gravierend können sich Kürzungen der Kosten der Unterkunft auswirken, die im Extremfall zu Wohnungslosigkeit führen. Auch werden bei einer Einstellung der Zahlungen durch das Jobcenter keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung gezahlt. “Ein Zuhause zu haben und im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ist für alle Menschen existenziell. Dies darf nicht durch die Sanktionspraxis gefährdet werden”, so Neher.

Deutlich stärker als Erwachsene werden derzeit Jugendliche unter 25 Jahren sanktioniert. Ihnen können im schlimmsten Fall alle Leistungen im Hartz-IV-Bezug gestrichen werden. Diese Verschärfungen bei den Sanktionierungen müssen dringend abgeschafft werden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die betroffenen Jugendlichen mitunter aufgrund der rigiden Sanktionierung den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. “Damit geht der Kontakt zu jungen Menschen verloren, die in besonderer Weise Unterstützung brauchen. Dann müssen mühsam wieder durch die öffentlichen Hilfesysteme Kontakte und Vertrauen aufgebaut werden”, kritisiert Neher.

Beratung für Betroffene verbessern

In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen ausreichend beraten werden und es auch außerhalb des Amtes Ansprechpartner im Konfliktfall gibt. Der Deutsche Caritasverband fordert daher die Einrichtung regionaler Ombudsstellen, in denen die betroffenen Menschen neutral beraten werden.

Quelle: Deutscher Caritasverband e. V. – Pressestelle

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