Die nachfolgende Sanktionsgeschichte ist die meine und spielt im Jahre 2013. Und vor allem spielt sie parallel zur Räumungsklage und drohenden Obdachlosigkeit des alleinerziehenden Vaters dreier Kinder.
Aber zuvor bedarf es zum Verständnis eines historischen Abrisses der Eingliederungsgeschichte.
Vorab sei noch angemerkt, daß im Jahre 2016 die verhängte Sanktion gerichtlich für rechtswidrig erklärt und mir der Sanktionsbetrag nebst Zinsen ausgezahlt wurde.
Kurz zu meiner Person:
Ich bin seit 2002 alleinerziehender Vater von drei Kindern, derzeit noch von einem Kind.
Seit 2005 bin ich „Hartz IV“-Empfänger; insgesamt konnte ich 2016 mein 30-jähriges Arbeitslosenjubiläum „feiern“.
Von Beruf bin ich Gymnasiallehrer mit der Lehrberechtigung für drei Unterrichtsfächer, außerdem Diplom-Sozialwirt.
Ich war in der Anti-AKW-Bewegung aktiv, etwa von 1978 bis 2003 und saß mit einer eigenen Liste von 1988 bis 1995, meinem familiär bedingten Umzug nach Göttingen, im Stadtrat meiner ehemaligen emsländischen Heimatstadt Lingen, wiedergewählt 1991.
Inzwischen habe ich einen „dritten Beruf“ als Jurist, ohne jemals auch nur ein einziges Semester Jura studiert zu haben. So gewann ich ohne anwaltliche Hilfe 1998 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klagen wegen Kindergartenbeiträgen gegen die Stadt Göttingen, 2011 eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wegen überlanger Verfahrensdauer gegen das Sozialgericht Hildesheim, 2016 erstritt ich vor dem Finanzgericht Hannover (Obergericht) gegen die Familienkasse Niedersachsen Kindergeldzahlungen für meinen ältesten Sohn.
Bis 2004 war meine Arbeitslosigkeit nicht existenzgefährdend. Arbeitslosenhilfe aufgrund einer ABM, Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld sicherten die familiäre Existenz plus/minus Null, aber sie sicherten selbige.
Erst ab 2005 mit schlagartig 500 Euro weniger Einnahmen monatlich, nicht nur aufgrund des als Einkommen abgezogenen Kindergeldes für drei Kinder, welches vorher zusätzlich zur Verfügung stand, sondern auch die seitdem bestehende permanente Unterdeckung der Unterkunftskosten gefährden die Existenz meiner Familie bis heute.
Einer dieser Versuche war die Sanktion 2013 auf dem Höhepunkt drohender Obdachlosigkeit. ( … )
Vollständiger Artikel und Quelle: Herbert Masslau