Ist die permanent drohende Obdachlosigkeit psychische Folter, so ist aufgrund des realen Wohnungsmarktes – Verkauf und Privatisierung der Sozialwohnungen seit dem Mauerfall und Neubau von Wohnungen nur im gehobenen Preissegment –, die Unmöglichkeit eines Wohnungswechsels und damit die erzwungene Finanzierung der KdU-Unterdeckung durch Zwangshungern, um Straßenobdachlosigkeit zu vermeiden, erst recht mit Kindern, auch physische Folter.
Das durch „Hartz IV“ verursachte Zwangshungern hat noch nicht die Dimension erreicht, wo Folter zum Tode führt. Gleichwohl scheint dieses aber auch beim Zwangshungern immer durch und verstärkt damit die Realangst, vom ständig knurrenden Magen mal abgesehen.
Es sind dieser Staat und die ihn tragenden Interessen – das sind die Herrschenden, nicht die Regierenden –, welche diesen noch nicht vollendeten Vernichtungsversuch an Menschen, an den Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu verantworten haben. Es sind die Sozialgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht, die durch jahrelanges Liegenlassen oder Offenlassen längst entscheidungsfähiger Fragen den menschenverachtenden Entscheidern in den „Hartz IV“-Behörden – sei es mit, sei es ohne Gefälligkeitsgutachten – es erlauben, Menschen jahrelang und immer wieder von Neuem mit Obdachlosigkeit, permanentem Wohnungswechsel oder alternativ Zwangshungern in ihrer Existenz zu bedrohen. So gibt es keinen sachlichen Grund, weswegen die Vorlagebeschlüsse des SG Mainz bezüglich KdU noch immer nicht auf der Tagesordnung des Bundesverfassungsgerichts stehen – seit Anfang 2015.
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Vollständiger Artikel und Quelle: Herbert Masslau