Hartz IV Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen – Rückwirkend für drei Jahre möglich

28. September 2017

Wer noch keinen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt hat und die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann dies 2017 nachholen. Eine Erstattung ist anschließend für bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Das gilt auch für Ermäßigungen, so der Rat der Verbraucherzentrale Thüringen.

Prinzipiell muss für jede Wohnung ein fester Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder zumindest eine Ermäßigung möglich ist.

Das gilt zum Beispiel für Empfänger von Berufsausbildungsförderungsgeld (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Sozialhilfe, ALG II oder Grundsicherung. Menschen mit Behinderung, die in ihren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF haben, können eine Ermäßigung beantragen. Eine Übersicht liefern die Seiten www.vzth.de/wissenswertes-ueber-rundfunkgebuehren-7 oder auch www.rundfunkbeitrag.de.

“Wichtig ist, dass man selbst aktiv werden muss und eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt. Es reicht nicht davon auszugehen, dass man ohnehin befreit sei”, erklärt Silvia Georgi.

Wer also bislang noch keinen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung gestellt hat, kann dies nachholen. Das gilt auch für den Fall, dass die Beitragsgebühren in den vergangenen drei Jahren, trotz Anspruch auf Befreiung, gezahlt wurden.

“Dabei müssen in diesem Zeitraum die Befreiungsgründe ständig vorgelegen haben und entsprechende Nachweise als Kopie eingereicht werden”, erklärt Georgi.

Quelle: Presse Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

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