PIN abgegriffen: Wer haftet bei Kreditkartenabbuchungen Dritter im Ausland?
Immer wieder beschweren sich Bankkunden bei der Verbraucherzentrale über unlautere Kreditkartenabbuchungen im Auslandsurlaub. „Wenn die Abbuchungen auffallen und der hiesigen Bank gemeldet werden, werfen die Banken den Heimgekommenen regelmäßig grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit PIN und Karte vor, ohne das ausreichend zu beweisen“, berichtet Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Nichtsdestotrotz: Wer den Schaden hat, hat den Ärger mit der Bank, sein zu Unrecht abgebuchtes Geld zurückzuerhalten. „Wir empfehlen Urlaubern, ihre Zahlungskarten im Restaurant oder an der Kasse nie unbeobachtet aus der Hand zu geben, Bargeld nur an Geldautomaten innerhalb einer Bank abzuheben und die PIN immer verdeckt einzugeben“, so der Experte. „Zudem sollten Urlauber nach Möglichkeit regelmäßig ihren Kontostand prüfen, um unrechtmäßige Abbuchungen schnell zu erkennen.“
Wenn der Kartenmissbrauch oder -diebstahl im Ausland stattfindet, sollten Urlauber immer direkt vor Ort Anzeige bei der Polizei erstatten und sich schriftlich bestätigen lassen, falls dort weitere Anzeigen zu ähnlichen Sachverhalten eingegangen sind. „Wenn beispielsweise weitere Anzeigen zum Kartenmissbrauch im gleichen Restaurant stattfanden, kann man den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften und sollte das zu Unrecht abgebuchte Geld von der Bank zurückerstattet bekommen“, so Schaarschmidt. Die Verbraucherzentrale hilft Betroffenen, ihre Ansprüche zu klären.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg