Der Bundesrat beschäftigte sich am 8. Juni 2018 mit einem Vorschlag aus dem Freistaat Sachsen, härtere Strafen für Delikte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einzuführen.
Unbefriedigende Rechtslage
Aus Sicht von Sachsen ist das derzeitige Strafrecht nicht geeignet, die erheblichen Gefahren durch Straftaten unter Alkohol und Drogen zu ahnden. Die aktuelle Rechtslage erwecke den Eindruck, Rauschtaten würden grundsätzlich milder bestraft. Dies laufe – vor allem bei schweren Gewalttaten oder Verkehrsdelikten mit Todesopfern – dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zuwider und setze ein verheerendes rechtspolitisches Signal an potentielle Straftäter.
Keine automatische Strafmilderung
Sachsen schlägt daher vor, die regelmäßige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch nach § 21 Strafgesetzbuch zu streichen. Auch bei vorsätzlichem Vollrausch gemäß § 323a Strafgesetzbuch sollen künftig härtere Strafen möglich sein. Flankierend möchte Sachsen den Strafrahmen auch bei der leichtfertigen fahrlässigen Tötung erhöhen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
Vorstellung und Ausschussüberweisung
Der Entwurf wurde am 8. Juni 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen und ihre Empfehlungen an das Plenum formuliert haben, wird die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Quelle: Bundesrat