Wir hatten es ja geahnt, dass es “Gruppierungen gibt”, die einfach außerhalb des Grundgesetzes stehen/ stehen müssen. Hartz IV Empfänger z.B. waren bisher klar – entrechtet und enteignet jeglicher Menschenwürde … und nun zählen auch Vertragsärzte dazu. Und wer bestimmt sowas?
Zitat Pressemeldung: “Vertragsärzte sind nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten zu schließen, um an einem “Warnstreik” teilzunehmen. Derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete “Kampfmaßnahmen” sind mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar. Die entsprechenden vertragsarztrechtlichen Bestimmungen sind auch verfassungsgemäß.” Quelle: BSG
Und weil das BSG – gleich das BverfG in einem Abwasch ist, wird der Sack auch dahingehend zu gemacht. Auf die Idee zu kommen, es könnte an dem Vertragsmodell etwas nicht stimmen und somit eine Änderung dadurch zu erwirken, kommt wohl keiner. Wozu auch …
Anmerkung Sozialticker … bleibt alle gesund … naja, und nun wohl auch zu Hause – Streikverbot, da es keine Gegner gibt !!! 🙂