Bei der Grundsteuer als Real- oder Objektsteuer werden die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht berücksichtigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2335) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2012) mit. Daher sei es angemessen, die Art der Finanzierung einer Immobilie bei der Bemessung der Steuer nicht zu berücksichtigen.
Quelle: Deutscher Bundestag – HIB