Grundsicherung für EU-Ausländer

9. November 2016

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte den Anspruch ausländischer Personen auf Grundsicherungsleistungen einschränken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/10211) vorgelegt, der klarstellt, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) ausgeschlossen sein sollen. Dazu sollen unter anderem Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Menschen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, gehören.

Erst nach fünf Jahren “eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes” in Deutschland soll demnach ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe bestehen. Hilfebedürftige Ausländer sollen im Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für Ernährung und Unterkunft erhalten sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können. Mit nennenswerten Ausgaben für den Bundeshaushalt sei aufgrund des relativ kleinen, von dem Gesetz betroffenen Personenkreises nicht zu rechnen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker … ja, so merkt man, wie doll doch so ein vereintes Europa gewollt ist und sein sollte – jeder für sich und so geht es weiter mit einem strengdeutschen Sozialfaschismus. Vielleicht sollten diese “Diätenköppe” auch einen Entwurf einbringen, dass in Deutschland nur deutsche Euros verwendet werden dürfen, denn wenn man schon Unterschiede macht, dann richtig. Aber an Hand der Selektierung sieht man genau, dass deren Gesetzgebung nur auf den deutschen Pöbel gerichtet werden soll und alle anderen Personen außen vor bleiben. Wir glauben (grübelgrübel), dass dies geschichtlich schon einmal schief gegangen war.

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