Grundrechtsschutz für sexuelle und geschlechtliche Identität

9. Juni 2018

Mehrere Länder fordern Grundrechtsschutz für sexuelle und geschlechtliche Identität. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) müssen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen besser vor Diskriminierungen geschützt werden.

Gemeinsam setzen sich die Länder für eine Grundgesetzänderung ein, die das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich normiert. Der Antrag wurde am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Klares Bekenntnis
Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es darin. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden.

Stabile Verhältnisse
Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung entspreche darüber hinaus auch den europarechtlichen Werten und decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches den Schutzbereich des Art. 3 ausdrücklich auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität erweitert hat. Zugleich verschaffe eine entsprechende Ergänzung der Verfassung die notwendige rechtliche Stabilität gegenüber einem möglichen Wechselspiel politischer und gesellschaftlicher Kräfte. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller darauf, dass die frühere Strafbarkeit der “widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts” erst 1994 aufgehoben wurde.

Überweisung in die Fachausschüsse
In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann über die Einbringung der Initiative beim Bundestag.

Für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität

Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein drängen darauf, dass die Bundesregierung das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt. Dadurch sollen vor allem die geltende Regelung zum personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abgeschafft werden, heißt es in einem Entschließungsantrag, der am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Wegfall des Entscheidungszwangs
Die Neuregelung käme Inter- und Transsexuellen zu Gute, die sich nach den geltenden Bestimmungen zwischen “männlich” und “weiblich” entscheiden müssen. Damit einher ginge der Wegfall der bislang noch erforderlichen Gutachten vor einer Namens- oder Personenstandsänderung, für deren Kosten die Betroffenen aufkommen müssen. Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll das Gesetz auch die Finanzierung medizinischer Behandlung durch die Krankenkassen regeln.

Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts
Mit ihrer Initiative erinnern Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Herbst 2017 aufgefordert hat, eine Neuregelung zu schaffen, die auf einen personenstandrechtlichen Geschlechtseintrag verzichtet oder die Möglichkeit einer weiteren positiven Geschlechtsbezeichnung schafft. Zugleich verweisen sie darauf, dass sich der Bundesrat bereits im Sommer letzten Jahres für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ausgesprochen hatte, um den Betroffenen ein einfaches Verfahren zur Namensänderung zu ermöglichen (BR-Drs. 362/17 (B) [PDF, 80KB]).

Ausschüsse beraten
In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann, ob er die Entschließung fassen möchte.

Quelle: Bundesrat

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