Grünes Licht für E-Health-Gesetz

17. April 2019

Das vom Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 gebilligte E-Health-Gesetz führt elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung ein. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit sind auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen möglich.

Speicherung von Notfalldaten

Das Gesetz führt die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend ein. Damit werden die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen.

Ab 2018 werden die Notfalldaten eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, wenn der Patient das wünscht – damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2015

Anmerkung Sozialticker … nun fehlt nur noch das hausinterne Netz zu verkabeln (natürlich als Pflicht !!!) und schon sendet der Kühlschrank an die Krankenkassen dessen Inhalt und man kann überschauen, wieso die Fettleber nicht mehr die Werte bringt, was die Milz verspricht und das Herz verweigert. Das Ganze (bei Hartz IV fehlt dies wohl noch) dann im Netz von dubiosen Geschäftemachern ausgewertet, werden dem Versicherten wohl nur noch die Apfelsinenkiste angeraten, indem dieser sich verbuddeln lassen sollte.

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: