Grüne für Rehabilitatierung Homosexueller … Grüne für Entschädigung Homosexueller

25. Oktober 2016

Grüne für Rehabilitatierung Homosexueller

Berlin: (hib/PST) Verurteilungen nach den abgeschafften, gegen Homosexuelle gerichteten Strafrechtsbestimmungen sollen aufgehoben werden. Dazu haben die Grünen jetzt einen Gesetzentwurf (18/10117) eingebracht. Es geht dabei um seit 1945 ergangene Urteile nach den teils bis 1969, teils bis 1994 gültigen Paragrafen 175 und 175a Nummer 3 und 4 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches sowie Paragraf 151 des Strafgesetzbuches der DDR. “Verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen” nach diesen Paragrafen, die “im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben”, werden aufgehoben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Antragsberechtigt sollen der Verurteilte selbst oder nahe Hinterbliebene sein. Sollte kein naher Hinterbliebener zu ermitteln sein, hat die Staatsanwaltschaft dem vorgeschlagenen Gesetzestext zufolge von Amts wegen tätig zu werden, “wenn dafür ein berechtigtes Interesse dargetan wird”.

Grüne für Entschädigung Homosexueller

Berlin: (hib/PST) “Individuelle und kollektive Entschädigung für die antihomosexuelle Strafverfolgung nach 1945 in beiden deutschen Staaten” fordern die Grünen in einem Antrag (18/10118). Die Bundesregierung solle “sicherzustellen, dass heute noch lebende Opfer antihomosexueller Strafverfolgung in Deutschland als Anerkennung für das erlittene Unrecht in einem unbürokratischen Verfahren eine individuelle Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung sowie einer dauerhafte Rente erhalten können”, heißt es darin. An einen hierfür eingerichteten Fond sollen sich Personen wenden können, “die aufgrund von Verurteilungen, aber auch wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben”. Die Entschädigung für Haftstrafen solle sich nach den Summen richten, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Klägern in entsprechenden Fällen zugesprochen hat, schreiben die Antragsteller.

Daneben fordert die Fraktion einen “kollektiven Entschädigungsausgleich”, welcher “der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt”. In der Begründung schreibt sie: “Angesichts des fortgeschrittenen Alters der noch lebenden Betroffenen muss ein schneller und unbürokratischer Weg zur Entschädigung gefunden werden.”

Quelle: Deutscher Bundestag

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