Große Koalition bleibt Lordsiegelbewahrer der Unternehmensdynastien

20. Juni 2016

“Mit dem auf die allerletzten Meter ausgehandelten Kompromiss von Union und SPD werden die Erbinnen und Erben schwerreicher Unternehmerdynastien weiter bevorzugt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die ausufernden Privilegien abzubauen, werden auch im jetzigen Vorschlag nicht eingehalten”, erklärt Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Pitterle weiter:

“Wie bereits im ursprünglichen Entwurf wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verschonungsbedarfsprüfung, mit der geklärt werden soll, ob die Erbinnen und Erben riesiger Unternehmensvermögen sich das Steuerzahlen auch leisten können, nicht zwingend sein. Sie kommt überhaupt erst bei Erbschaften von 26 Millionen Euro oder mehr ins Spiel, und ist dann noch nicht einmal obligatorisch. Auch weiterhin lässt sich der Blick in die privaten Bücher durch pauschale Abschläge vermeiden. Aber selbst die Bedarfsprüfung oder die Höchstgrenze für dieses Abschlagsmodell bei einem Erbe von 90 Millionen Euro sind Augenwischerei.

An die Stelle des Verzichts auf die Steuer tritt einfach ein zinsloses Darlehen in Millionenhöhe, wenn der Erbe die Stundung der Steuer beantragt. Eine Einladung für Steueroptimierer! Auch günstig für die Unternehmer: Bei der Bemessung des Vermögenswertes soll künftig ein abgesenkter Kapitalisierungsfaktor gelten, die Unternehmen gelten also als weniger wertvoll, und es fällt weniger Erbschaftsteuer an. Der Druck der Unternehmerlobby auf die große Koalition hatte vollen Erfolg und entlarvt auch die Forderungen des Vizekanzlers und SPD-Vorsitzenden Gabriel nach einer Vermögensteuer als Wahlkampfgeschrei.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: