Ja was denn nun – gleich töten oder doch erst einmal nur ratenweise anstechen?

26. Oktober 2023

Ohje, wenn man sich manche Diskussion – über die grundgesetzliche Frage einer stufenweisen menschlichen Aussonderung – durch verachtende Hartz IV Sanktionen so anschaut, dann reicht auch kein tränendes Augenreiben mehr. Besonders diese unsäglich geheuchelte Doppelmoral in einem Abwasch, stößt einem da sauer auf. Als wenn es nur um eine Strähne im Haar ginge. Kleines Beispiel:

Da schreibt z.B. ein Verband:

Der Deutsche Caritasverband hält die Sanktionen bei Hartz-IV für grundgesetzwidrig. „Es gibt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“, betonte Caritas-Präsident am Dienstag.

Also zum eigenen Verständnis nochmals aufgedröselt … man hält da etwas für grundgesetzwidrig (Sanktionen) und auch im Anspruch (Existenzminimum) berechtigt. Bis dahin ist schon mal der erste Fakt von uns verstanden worden. Quasi ist damit das Wohl der Menschen in besten Händen – behütet unterm Grundgesetz und in Form einer gewissen Menschenwürde festgestellt ups. sogar explizit betont worden. OK.

Doch nun kommt die doppelte Hintertürwende:

„Die Caritas lehne Sanktionen nicht grundsätzlich ab, der Gesetzgeber sei aber bei der Ausgestaltung dessen, was eingefordert werden darf, zu weit gegangen, so die Caritas … Sachbearbeiter in den Jobcentern brauchten dringend flexiblere Möglichkeiten der Entscheidung.“

Nun mal für doofe „Sozialticker“ zum Durchblick verständlicher aufgedröselt:

„Man möchte also „Keinen“ in den aktenkundigen (Hunger)Tod treiben, aber bisschen „anstechen in Raten“ soll hingegen nicht so schlimm sein und willig macht dies wohl auch … immerhin blutet – bzw. hungert das Opfer ja nach 10 Prozent schon und dessen menschlicher Überlebenswille zur zukünftlichen Nahrungsaufnahme, zwingt das angeschlagene Opfer unter jeglichen Bedingungen – zwar immer noch blutend / hungernd weiter fröhlich zu hopsen? Und um sich selbst nicht dieser Doppelmoral schuldig zu machen, schiebt man einfach Schreibtischtäter aus den Jobcentern dazwischen, denn so muss man sich moralisch nicht selbst die Finger dreckig / blutig machen – oder wie sollen wir dies verstehen? Übrigens in das gleiche Horn blasen neben den Erschaffern einer madenählichen Armutsindustrie … auch dessen Oberbosse … unter einer angeblichen sozialdemokratischen Fahne.

Etwas komisch ist das schon – oder? Wir waren gelehrt der Meinung, dass selbst bei Schwarzarbeit, privaten Hobbys – oder aber auch die persönlich Lebensgestaltung an sich sehr gut und bisher sanktionsfrei funktioniert. Sobald aber systembedingte „Nießnutzer“ auftauchen und die Freiheit anderer Personen … anstechend – für sich schindernd gefügig machen wollen, sind historisch gesehen „klitzekleine Sanktionen“ bis zu 100 Prozent besser, als die zu werbende Teilhabe an der eigenen Idee in Umsetzung. Dafür gibt es nach unserer Meinung sogar einen Fachbegriff … Wikipedia.

Lassen wir also das bisher verstandene Fazit raus: … ein bisschen schwanger ist doch noch lange keine Geburt – oder? … und ein bisschen Sanktionierter ist wohl noch lange kein Fall für das o.g. Grundgesetz. Immerhin sind ja 100 Punkte der Prozentskala machbar und wann das Opfer schlussendlich dann verblutet bzw. verhungert ist, kann es sich ja selbst aussuchen. Bis dahin hat er/sie/es einfach nur nach Gutdünken würdelos zu funktionieren, oder aber mal darüber nachdenken, was sonst alles noch möglich wäre.

Kleine Denkhilfe gefällig?

„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“ Zitat: Bertolt Brecht

Und sollten es dann noch kleinere Bedenken gegenüber kapitaler Arbeitsmarktreformen geben, gibt es dafür auch schon die entsprechenden Antworten. Toi, Toi, Toi …

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