Gesichtsverhüllung – oft ungerechtfertigt angebracht

18. April 2019

Manch einer sollte – viele würden gerne – aber nur wenige entnehmen sich das Recht, zu machen wie es ihnen beliebt. Gesichtsverhüllungen. Wenn z.B. ein OP-Team nicht in den sterilen Raum hüsteln soll, der Zahnarzt den offenen Mundgully nicht mehr riechen möchte, oder aber im Glauben vertieft sich gern verhüllt werden möchte, dann sollte man dies als “OK – iss nu mal so” bewerten. Aber, wenn man ins Gesetz meißelt, dass man schon gerne sehen möchte, wer vor einem steht, dann klingt dies eigentlich wie folgt:

” … erfolgt die Identifizierung einer ihren Ausweis vorlegenden Person durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht. Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet” usw. usf. *

Nun gibt es aber eine “vor dem Gesetz gleichere” kleine Gruppe, die möchte dies zu gern verhindern und sich gerne auch weiterhin verhüllen: Karnevalisten, Beamte und Soldaten … im öffentlichen Versteckspiel. Nur wie legitimiert man diesen Fetisch ??? Bei manchen “Mumien” möchte man diese Verhüllungen begrüßen, aber ein Gesetz zu verabschieden, welches es schon gibt (s.o.) und in der Praxis zu keiner Änderung führt – klingt wie – “lasst uns doch mal die Pöbel kräftig verarschen”. Und so legte man nun alibihalber fest, was man an sich selbst nie durchsetzen wird. Demnach sollen nun – aus dem neuen Gesetzestext abgeleitet – dieser “Mumienclub” verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Das ist an sich schon der “Lacher der Woche”. 🙂

Aber nun kommt es noch besser – was glaubt ihr wohl, was der Wähler in folgenden Zeilen zu lesen bekommt?

Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein.” *

Und nun darf lustig gerätselt werden, wer solche “dienstlichen” Ausnahmen sich gesichert hat und wer in Zukunft weiterhin vermummt z.B. bei den “Prügelorgien” zu Gast anwesend sein könnte bzw. wer dafür mit einer “Kreidehalsstimme” gestimmt hat?

Achja, bevor es noch vergessen wird, die Quellenangabe und die Anmerkung, dass die o.g. Zitate vom “* Pressedienst des Deutschen Bundestages” kommen.

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