Geschlechtszuweisende Operationen

18. April 2019

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke eine Regelung zum Stopp der Geschlechtsmerkmale verändernden medizinischen Eingriffe an Säuglingen und nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen sowie ein Verfahren zur Identifikation und Behebung von Vollzugsdefiziten mit Ländern und Ärztekammern einführen.

Das sieht ein Antrag der Fraktion (19/9056) vor. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, bis zum 1. Juli 2019 einen Gesetzentwurf vorzulegen und die parlamentarische Willensbildung zur Einordnung und Ausgestaltung der Opferentschädigung initiieren. Wie es in dem Antrag weiter heißt, sind die körperliche Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung von Kindern Grundrechte, die der Staat zu schützen hat.

Die Praxis jener Operationen, die auch sogenannte intergeschlechtliche Körpermerkmale verändern, indem Genitalien und Keimdrüsen von Säuglingen und Kindern feminisiert beziehungsweise maskulinisiert werden, müsse zuverlässig abgestellt werden.

Quelle: HIB

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