Geschiedene DDR Rentenfrau?

26. Dezember 2020

Härtefallfonds für geschiedene Frauen. Die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der in der DDR geschiedenen Frauen fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/9972). Darin verweist sie auf den Umstand, dass es für diese Frauen keinen Versorgungsausgleich analog zum westdeutschen Recht gegeben habe.

Daraus hätten sich vor allem für ältere Frauen, die sich vorrangig um die Familie gekümmert und somit nur wenige eigene Rentenanwartschaften erworben haben, oftmals soziale Härten ergeben. Viele dieser Frauen seien auf Grundsicherung im Alter angewiesen, schreibt die Fraktion.

Anerkennung von Prämien bei der Rente

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/9971) für eine rentenrechtliche Gleichstellung von Einmalzahlungen in Ost und West vorgelegt. Darin kritisiert sie, dass in der DDR gezahlte Einmalzahlungen wie die „Jahresendprämie“ und andere zusätzliche Vergütungen nur dann bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, wenn sie als Lohnbestandteil zu werten sind und ein Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem existiert.

Für viele Ostdeutsche bedeute dies wegen der in der DDR oft beschränkten Dokumentation und den Umstrukturierungen beziehungsweise Abwicklungen der Unternehmen jedoch eine erhebliche Schwierigkeit und damit in Folge eine Nichtanerkennung ihrer Ansprüche. Die AfD fordert deshalb einen Gesetzentwurf, der die Anerkennung dieser Prämienzahlungen vereinfachen soll.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB (weitere Infos unter: Sputnik)


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