Wir sind hier nicht bei einer Gerichtsshow!

3. März 2017

Auch wer nur als Zeuge im Gericht erscheint, muss damit rechnen, eine Geldstrafe aufgebrummt zu bekommen, wenn er sich nicht ordentlich verhält. „Ordnungsgeld” heißt das unter den Juristen.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt eine Entscheidung des Amtsgerichts Leer bestätigt, durch den einer Zeugin ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,- Euro und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft auferlegt wurden.

Die Frau war nach ihrer Vernehmung noch als Zuschauerin im Gerichtssaal verblieben. Als der nächste Zeuge an der Reihe war, kommentierte die Frau dessen Aussage durch mehrfaches Lachen und Zurufe, wie „Das stimmt nicht!”. Auch zwei Ermahnungen durch die vorsitzende Richterin halfen nichts. Die Frau lachte ein weiteres Mal. Hierfür verhängte die Richterin das Ordnungsgeld.

Die Frau wollte das nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ohne Erfolg. Nach dem Gesetz könne gegen Zeugen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, sogar ein Ordnungsgeld bis zu 1.000,- Euro oder Ordnungshaft von einer Woche verhängt werden. Unter „Ungebühr” sei ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den „Gerichtsfrieden” und damit auf die Ehre und Würde des Gerichts zu verstehen. Das Verhalten der Zeugin stelle ohne weiteres eine solche Ungebühr gegenüber dem Gericht dar, so der Senat, für das das Ordnungsgeld eine angemessene Reaktion sei. Eine Zeugenvernehmung habe nämlich ausschließlich durch das Gericht und anschließend durch die anderen Prozessbeteiligten zu erfolgen und nicht etwa durch Zurufe oder Unmutsbekundungen aus dem Zuschauerraum.

Es geht also im wahren Leben doch noch etwas anders zu als im Fernsehen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, 1 Ws 50/17, Beschluss vom 9. Februar 2017 Nr. 15/2017

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