Geldbußen bei Verstoß gegen Mindestlohn

10. März 2016

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Geldbußen in Höhe von insgesamt 43,4 Millionen Euro festgesetzt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7405) mit. Dabei ging es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die meisten Fälle betrafen das Baugewerbe.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker … und dann definiert man ständig “Sozialschmarotzer” in einem völlig anderen Zusammenhang ???

Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte man endlich auch beim richtigen Namen nennen dürfen = “SKLAVENVERTRAG zum Menschenhandel”.

Warum nur Geldbußen verhangen wurden ist auch jedem Leser klar – denn erst wenn Gefängnis + Stilllegung solcher “Sklavenbuden” zum Alltag werden, ist dem Treiben Einhalt geboten. Besonders drollig ist ja der “Nachfrager” – welcher für diese gesamte “Schande” mit verantwortlich zu zeichnen ist. Im Grunde müsste der gleiche Betrag aus deren Parteikasse gezahlt werden … in selbiger Höhe. Achja, kommendes Wochenende könnte man diesen Fehler korrigieren – nur mit was ist die Frage ?!? 🙂

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