Gechippt wird später … erst kommt der Flossenabdruck in den Ausweis vom Personal

29. November 2020

Ausweisdokumente sollen besser vor Fälschungen geschützt werden: Am 27. November 2020 stimmte der Bundesrat neuen Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe zu, die der Bundestag am 5. November 2020 beschlossen hatte.

Fingerabdrücke im Speicherchip

Der Bundestagsbeschluss führt eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments ein. Diese gilt ab 2. August 2021 – im Einklang mit einer entsprechenden EU-Verordnung, die die Speicherpflicht europaweit vorgibt.

Digitalfotos

Ab Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder möglich, die durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Im Rahmen der elektronischen Übersendung wird zugleich auch geprüft, ob das digitale Foto biometrietauglich ist. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen unter anderem durch das so genannte Morphing verhindern.

Wahlmöglichkeit für Fotoaufnahme

Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, Passbilder vor Ort in Behörden zu erstellen – ein Zwang dazu besteht allerdings nicht: Bürgerinnen und Bürger können weiterhin wählen, ob sie sich in einem Fotostudio oder im Amt aufnehmen lassen.

Geschlechtsangabe X

Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen. Damit gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an.

Kürzere Geltung für Kinderreisepass

Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt im Wesentlichen am Tag danach in Kraft, die Speicherpflicht für Fingerabdrücke allerdings erst ab 2. August 2021, die Vorgaben zur elektronischen Fotoübermittlung aufgrund einer längeren organisatorischen und technischen Umsetzungsfrist erst ab 1. Mai 2025.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2020

Anmerkung Sozialticker .. Schritt für Schritt, damit es nicht so auffällt, was die Zukunft bereits vorgesehen hat. Warum Fingerabdrücke und nicht Augenscans? Warum nicht gleich den Chip in den Hals wie beim Hund? Etnische Probleme? Oder möchte man nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und sich schleichend durch die Unterschichten nach oben arbeiten, damit es keine Aufstände gibt? Wozu Reisepass und Ausweis vom Personal?

Fragen über Fragen zum Gedanken an den Ausweis fürs “Personal”. Über einen Pass hätte man sich ja noch freuen können, aber über einen “Ausweis als Personal” … naja, da genügt man sich mit der Nummer, die einem das System vergeben hat. Selbst wenn der “Herr” mal Hirn schmeißen würde, er würde nie die treffen, die es nötig hätten. Schade.

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